EGETRA
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), jeweils neueste Fassung, und sind bei AON HR Schmidt, Hamburg, versichert.

Die ADSp beschränken in Ziffern 23 ADSp die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach §431 HGB für Schäden in speditionellem Gewahrsam auf 5 EUR/kg; bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung auf 2 SZR/kg sowie ferner je Schadensfall bzw. – ereignis auf 1 Mio. EUR oder 2 SZR/kg, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Unter www.egetra.com/de können Sie die ADSp nachlesen bzw. downloaden.
HRB Kerfeld Nr.:8460 – Geschäftsführer Herr Remy Poitevin – Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Nettetal.

ZAHLUNGSZIEL: 14 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug von Skonto, ansonsten behalten wir uns das Recht vor, Verzugszinsen in Rechnung zu stellen. Unsere Rechnungen basieren auf heute gültigen Kursen, Tarifen und Kraftstoffpreisen.
DIESEL-KLAUSEL: Die Tarife sind basiert auf dem Basisdieselpreis von KW 01 / 2008 in Deutschland (www.euroshell.com), das sind EUR 1,12 excl. Mehrwertsteuer. Wenn der Dieselpreis von dem Basisdieselpreis mehr als 5% nach oben abweicht, dann wird der Dieselzuschlag entsprechend um 1% angepasst.
Wir werden an jedem 1. Arbeitstag eines Monats den Dieselzuschlag für den laufenden Monat neu berechnen und festlegen.

AB WERK SENDUNGEN: Die angebotenen Frachtkosten gelten nur bei FREI HAUS Sendungen. AB WERK Sendungen sind möglich, jedoch zu anderen Konditionen. Grundsätzlich gilt bei AB WERK Sendungen: Sollte der Rechnungsempfänger nach der 2. Mahnung die berechneten Frachtkosten nicht zum Ausgleich gebracht haben, rechnen wir diese zurück an den Auftraggeber.

NACHNAHME: Wir teilen hiermit deutlich mit, dass Nachnahmesendungen nicht möglich sind.

ABLIEFERNACHWEISE: Für angeforderte Abliefernachweise berechnen wir pro Nachweis EUR 7,50. Im Falle eines Transportschadens berechnen wir selbstverständlich keine Kosten.

STANDGELD: Für Teil- und Komplettladungen gilt – 2 Stunden Be- und Entladung sind frei, jede weitere angefangene Stunde berechnen wir mit EUR 50,00.

VERGEBLICHE ANFAHRT: Bei Abholungen 75 % der Fracht.
Bei Zustellungen 75 % der Fracht sowie nochmals die 100 % Fracht für die 2. Zustellung.

AUSFALLFRACHT: Wenn Stückgutsendungen (bis 3.000 kg) am Tag der Abholung storniert werden, berechnen wir einen Frachtausfall von 75 %.
Bei Stornierung von Teil- und Komplettladungen (ab 3.001 kg) 24 Stunden vor Abholung berechnen wir 75 % und bei Stornierung am Tag der Abholung 100 % Frachtausfall.

TRANSITZEITEN: Die von uns angegebenen Transitzeiten gelten unter Vorbehalt von äußeren Einflüssen, die zu Verspätungen führen können, wie z.B.
- Extreme Wetterbedingungen
- Fahrverbote
- Zoll- und sonstige Kontrollen
- Aktionen und Streiks
- Sonstiges

EUROPALETTENTAUSCH: Der Tausch findet Zug um Zug statt. Sollte Ihr Kunde (Warenempfänger) die Europaletten nicht tauschen, geben wir Ihnen die Möglichkeit, diese innerhalb von 14 Tagen an unser Lager zurückzuführen. Eine separate Abholung unsererseits ist möglich, jedoch kostenpflichtig. Nach dieser Frist werden die geschuldeten Paletten mit 12,50 € berechnet.


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